Wer bezahlt?

Chiropraktik gehört zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung durch die Krankenkasse. Auch die Unfallversicherungen, sowie die Militär – und Invalidenversicherungen decken die Leistungen der Chiropraktik. Sie brauchen deshalb auch keine Überweisung von einem Arzt, sondern können direkt zu uns kommen.

Ausnahme:

Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt, wenn Sie in einem Hausarztmodell versichert sind.